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Egal, ob es um die Teilnahme an einer Klassenfahrt, um Schulmaterialien oder das Training im Sportverein geht: Das Bildungspaket der Bundesregierung soll dafür sorgen, dass kein Kind mehr abseits steht. "Mitmachen möglich machen" - so lautet das Motto. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Leistungsberechtigen Anträge stellen. Leistungsberechtigt sind alle Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Empfänger von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeldbezieher und Empfänger des Kinderzuschlags.
Was es wofür gibt - und was Familien tun müssen, um Leistungen für ihre Kinder zu erhalten, beschreiben wir in in der Serie "Mitmachen möglich machen". Im vierten Teil geht es um das Thema Mittagessen.
Lesen Sie zum Bildungspaket im Kreis Warendorf auch ein
Interview mit Landrat Dr. Olaf Gericke.
Das Mittagessen: 4. Folge der Serie zum Bildungspaket im Kreis Warendorf
Um 7.45 Uhr geht es los für Niklas, sein Schultag beginnt. Mathe, Deutsch, Kunstunterricht und noch eine Doppelstunde Sport – so sieht der Stundenplan am Montag aus. Kein Wunder also, dass sich Niklas spätestens zur Mittagszeit auf die Mensa freut.
Da gibt es ein warmes Mittagessen, und außerdem kann er mit seinen Freunden zusammen sein. Das war früher anders: Da reichte das Geld nicht immer für das Schulmittagessen. Manchmal konnte Niklas nicht mit in die Kantine. Dabei ist dort zur Mittagszeit viel los. Nur leider kommt ihm die Pause so viel kürzer vor.
Tipps für Eltern:
Tipps für Kindertagesstätten, Schulen und Horte
Die ersten drei Folgen der Bildungspaket-Serie sind hier nachzulesen:
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.