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Egal, ob es um die Teilnahme an einer Klassenfahrt, um Schulmaterialien oder das Training im Sportverein geht: Das Bildungspaket der Bundesregierung soll dafür sorgen, dass kein Kind mehr abseits steht. "Mitmachen möglich machen" – so lautet das Motto. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Leistungsberechtigen Anträge stellen. Leistungsberechtigt sind alle Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Empfänger von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeldbezieher und Empfänger des Kinderzuschlags.
Was es wofür gibt – und was Familien tun müssen, um Leistungen für ihre Kinder zu erhalten, beschreiben wir in in der Serie "Mitmachen möglich machen". Im dritten Teil geht es um das Thema Lernförderung.
Lesen Sie zum Bildungspaket im Kreis Warendorf auch ein Interview mit Landrat Dr. Olaf Gericke.
Erdkunde ist Lauras Lieblingsfach, außerdem mag sie Bruchrechnen und Diktate. Seit kurzem macht ihr sogar Englisch Spaß. Dabei hatte Laura lange Schwierigkeiten in diesem Fach, im Unterricht kam sie kaum mit und ihre Versetzung war gefährdet. Seitdem sie mittwochs zur Nachhilfe geht, hat sich das jedoch geändert. Dort hat sie einige Tricks gelernt, wie sie sich die Vokabeln leichter merken kann.
Und bei den Hausaufgaben achtet der Nachhilfelehrer darauf, dass sie die Übungen richtig verstanden hat. In der nächsten Klassenarbeit will sie jetzt unbedingt eine bessere Note schaffen, damit sie in jedem Fall versetzt wird. Das Bildungspaket, das für bedürftige Familien die Nachhilfekosten übernimmt, hat Lauras Fortschritte möglich gemacht – und dazu beigetragen, dass ihr nun auch der Englischunterricht gefällt. Fast so gut wie Erdkunde.
Sprechen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern: Haben die Tipps, wie Ihr Kind besser im Unterricht mitkommen kann? Gibt es an der Schule kostenlose Förderangebote?
Ist die Versetzung gefährdet und gibt es an Ihrer Schule sonst keine Unterstützung? Dann kann Ihr Kind zur Nachhilfe. Lassen Sie sich von der Lehrerin oder dem Lehrer bestätigen, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht.
Stellen Sie einen Antrag! Zuständig für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten des Jobcenters. Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag wenden sich an das Jobcenter unter 0 25 81/53 59 40. Dort und auch in den örtlichen Sozialämtern sind weitere Informationen und Tipps zum Thema erhältlich.
Die Lernförderung gilt für ein konkretes Angebot, mehrere Nachhilfestunden oder einen ganzen Kurs. Bitten Sie die Lehrerin oder den Lehrer um eine Einschätzung dazu.
Die ersten Folgen der Bildungspaket-Serie sind hier nachzulesen:
Folge 2 - Sport, Musik und andere Vereine
In der letzten Folge der Serie, die in der kommenden Woche an dieser Stelle veröffentlicht wird, geht es um das Thema Mittagessen.
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.