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Egal, ob es um die Teilnahme an einer Klassenfahrt, um Schulmaterialien oder das Training im Sportverein geht: Das Bildungspaket der Bundesregierung soll dafür sorgen, dass kein Kind mehr abseits steht. "Mitmachen möglich machen" – so lautet das Motto. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Leistungsberechtigen Anträge stellen – automatisch passiert nichts. Leistungsberechtigt sind alle Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Empfänger von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeldbezieher und Empfänger des Kinderzuschlags. Was es wofür gibt – und was Familien tun müssen, um etwas für ihre Kinder zu bekommen, beschreiben wir in den kommenden Wochen in der Serie "Mitmachen möglich machen!". Im ersten Teil heute geht es um das Thema Klassenfahrten.
Julia geht jetzt mit auf Entdeckungsreise
Klassenausflug: Teil 1 der Serie zum Bildungspaket im Kreis Warendorf
Für Julia ist heute ein besonderer Tag: Ihre Klasse geht in den Tierpark – und Julia ist dabei. Regelmäßig finden solche Wandertage statt. Beim letzten Mal stand ein Besuch im Kindertheater auf dem Programm, davor ging es in den Kletterwald.
Wie andere Kinder aus dem Kreis Warendorf konnte auch Julia fast nie an den Tagesausflügen teilnehmen, weil das Haushaltsgeld ihrer Familie dafür nicht ausgereicht hat. Das Bildungspaket macht ihre Entdeckungsreisen jetzt möglich. So verbringt Julia mehr Zeit mit ihren Freunden. Und lernt neue kennen - mit vier Beinen.
Mit Hilfe des Bildungspakets können Julia oder andere Kinder in ähnlicher Situation bei Ausflügen mitmachen, die die Schule oder die Kindertagesstätte organisieren – und zum Beispiel mit der Schule oder der Kita Ausstellungen besuchen, ins Theater gehen, Schlösser und Burgen besichtigen oder Tretboot fahren.
Tipps für Eltern:
Tipps für Kitas und Schulen
Sie haben für Ihre Kita-Gruppe oder Ihre Klasse einen Wandertag geplant? Je früher die Eltern davon erfahren desto besser. Informieren Sie in Ihrer Kita oder Schule über das neue Angebot. Es gilt für alle bedürftigen Kita-Kinder und für Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre.
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.