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Für eine konkrete Beratung melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns! Bitte teilen Sie uns dann Flurstücksdaten oder Feldblocknummern mit.
Einen kurzen Überblick über die gängisten Maßnahmenpakete mit den Verpflichtungen und den Ausgleichsprämien finden Sie weiter unten.
Bei Interesse am Vertragsnaturschutz kann nach einer Beratung und Absprache der Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Landwirtschaftskammer oder der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft eigenständig ein Antrag über das ELAN NRW (ELektronische ANtragstellung für Landwirte) gestellt werden.
Aus diesem Grund müssen Teilnehmende ein Flächenverzeichnis bei der Landwirtschaftskammer führen oder ggf. beantragen. Weiterhin muss die Verfügbarkeit der Fläche über die gesamte Vertragslaufzeit gesichert sein (z.B. gültiger Pachtvertrag).
Die Frist zur Beantragung über das ELAN ist der 30.06. jeden Jahres. Nach der Antragstellung werden die Anträge von der Bewilligungsbehörde (Untere Naturschutzbehörde) bearbeitet und überprüft. Zum Ende des Jahres erhalten die Teilnehmer den Bewilligungsbescheid (Bestätigung der Teilnahme). Mit diesem Bescheid erhalten die Teilnehmer die geltenden Bewirtschaftungsauflagen für ihre Maßnahmen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01. des kommenden Jahres.
Für die Auszahlung der Prämie muss in jedem Jahr ein Auszahlungsantrag gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt im Frühjahr des folgenden Jahres für das vergangene Bewirtschaftsungsjahr.
Die verschiedenen Maßnahmenpakete haben alle eine vierstellige Paketnummer und sind nach Ackerpaketen (5010-5042D), Grünlandpaketen (5100-5170), Zusatzpaketen für Grünland (5200-5210, 5500-5560) und Paketen für Streuobst (5301, 5302) aufgeteilt.
Im Folgenden sind die gängigsten Pakete kurz aufgeführt:
5041 – Kurzzeitbrache
5041 – Pflegebrache
5042 D – Mehrjähriger Blühstreifen mit Regiosaatgut
5100 – Umwandlung von Acker in Grünland
5156 – Extensive Mahdnutzung Stufe 2
5132 und 5142 – Extensive Weidenutzung Stufe 2
(5301 + 5302 Streuobstbestände mit extensiver Unternutzung) --> Aufnahmestop
Weitere detaillierte Informationen im Download-Bereich (Anwenderhandbuch) oder in unserer Beratung!
Untere Naturschutzbehörde
Tom Hofmann
Tel. 02581 53-6136
tom.hofmann@kreis-warendorf.de
Louisa Rohlfing
Tel. 02581 53-6145
louisa.rohlfing@kreis-warendorf.de
Sarah Klein-Hitpaß
Tel. 02581 53-6144
sarah.klein-hitpass@kreis-warendorf.de
Christiane Heimann-Hahues
Tel. 02581 53-6148
christiane.heimann-hahues@kreis-warendorf.de
Anna Freude-Waltermann
Tel. 02581 53-6131
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.