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Mit dem neuen Artenschutzprojekt „KLARO: Kulturlandschaft für die Rohrweihe (Circus aeruginosus) im Kreis Warendorf im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) - Erhalt und Förderung einer windkraftsensiblen Greifvogelart durch Optimierung und Neuanlage von Habitaten, Gelegeschutz sowie Begleitforschung zur Maßnahmenweiterentwicklung“ wollen die NABU-Naturschutzstation Münsterland und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf gezielt etwas für den Erhalt dieser kollisionsgefährdeten Greifvogelart tun. Auf der Roten Liste der Brutvögel in Nordrhein-Westfalen wird sie als „gefährdet“ geführt.
Bereits seit über zehn Jahren engagieren sich die NABU-Naturschutzstation und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf u. a. durch ein Gelegeschutzprogramm für den Schutz der Rohrweihe. Unterstützt werden sie dabei von der Landwirtschaftskammer. „Wir schätzen die Zahl der Brutpaare im Kreis Warendorf derzeit auf 80 bis 100 Paare, wobei der Schwerpunkt der Verbreitung zwischen Ems und Lippe liegt“, so Aline Förster, Projektleiterin der NABU-Station.
Die Rohrweihe brütet auf dem Boden, bevorzugt in Schilfzonen und Hochstaudenfluren an Kleingewässern. Doch rund ein Drittel der Brutpaare weicht auf Getreide-, Raps- oder Grünlandflächen aus. Dort ist das Risiko groß, dass Gelege bei Mäharbeiten oder Ernte verloren gehen. Um das zu verhindern, ist der Gelegeschutz auf landwirtschaftlichen Flächen ein wichtiger Baustein im Projekt. Mithilfe moderner Wärmebilddrohnen können Nester frühzeitig ausfindig gemacht und nach Rücksprache mit den Bewirtschaftenden geschützt werden. Für Schutzzonen auf Acker- oder Grünland erhalten teilnehmende Betriebe eine Entschädigung für den Ernteausfall.
Ein weiterer Schwerpunkt des Projekts ist die Wiederherstellung, Optimierung und Neuanlage geeigneter Bruthabitate an Kleingewässern. „Es sollen jedes Jahr vorhandene Biotope optimiert und neue Habitate angelegt werden“, berichtet Alexandra Dropmann, Projektleiterin bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises. Hierfür können beispielsweise ehemalige Schilfbereiche wieder neu angelegt werden. Diese Maßnahmen dienen auch anderen gefährdeten Arten der Feuchtgebiete, wie z. B. Libellen- und Amphibienarten.
Begleitet werden alle Maßnahmen durch ein umfassendes Monitoring des Bruterfolgs und der Bestandsentwicklung. Weiter gibt es wissenschaftliche Begleituntersuchungen zur Lebensraumnutzung und zur Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.
Landwirte und Landwirtinnen, die ein Nest entdeckt haben oder vermuten, dass sich eine Brut auf ihrem Feld befindet, können sich direkt an die NABU-Naturschutzstation oder die Untere Naturschutzbehörde wenden. Gemeinsam werden dann entsprechende Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Gelegeschutzzonen in Getreidekulturen, umgesetzt und die Vögel gerettet.
Gefördert wird das Projekt zunächst bis zum Ende des Jahres im Nationalen Artenhilfsprogramm mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Auch die NRW-Stiftung übernimmt einen Anteil der Kosten. Eine Fortführung des Projektes ist geplant.
Weiterführende Informationen zum Nationalen Artenhilfsprogramm und zum Projekt:
Nationales Artenhilfsprogramm allgemein


Die Jungvögel von Weihenbruten im Wintergetreide fliegen oft erst nach dem geplanten Erntetermin aus und bedürfen deshalb des Schutzes vor dem Mähtod. Hierzu sollte in Zusammenarbeit mit den Landwirten um den Weihenhorst eine ausreichend große Zone des Getreides solange stehen gelassen werden, bis die Jungvögel flügge sind. Dies ist in der Regel ein Quadrat mit der Seitenlänge von 50 Metern (1 Morgen bzw. 0,25 ha), welches an den vier Eckpunkten um den Horst von einem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde oder der NABU-Naturschutzstation Münsterland abgesteckt wird. Zur Markierung der Ecken werden 2,0 m lange weiße Markierungsstäbe aus Kunststoff verwendet.
Weihenhorste sollten nie in Eigenregie aufgesucht werden, denn jeder unnötige Besuch erhöht die Gefahr, dass Spuren für Beutegreifer zum Nest gelegt werden. Wenn Sie den Verdacht haben, ein brütendes Rohrweihenpaar beobachtet zu haben, melden Sie sich bei den rechts aufgeführten Ansprechpartnern.


Untere Naturschutzbehörde
Alexandra Dropmann
Tel.: 02581 53 6146
alexandra.dropmann@kreis-warendorf.de
NABU-Naturschutzstation Münsterland
Aline Förster
Tel.: 02501-9719433
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.