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Die Ärztinnen untersuchen alle Kinder bevor sie in die Schule kommen, auch diejenigen, die behindert oder entwicklungsgefährdet sind. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden schulärztlich besonders betreut. In den Kindertageseinrichtungen können behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder in Sprechstunden vorgestellt werden.
Weitere Untersuchungsanlässe ergeben sich, wenn kindermedizinische Gutachten erforderlich sind, z.B. vor Einleitung einer heilpädagogischen Frühförderung.
Weitere Informationen und die Kontaktadressen der zuständigen Mitarbeiterinnen erhalten Sie hier.
Wenn Eltern die Sorge haben, dass sich ihr Kind nicht altersgemäß entwickelt, erhalten sie hier Beratung zu pädagogischen, medizinischen und therapeutischen Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten.
Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Gesprächstermin. Dieser kann bei Ihnen zuhause, in der jeweiligen Einrichtung (z. B. Kindergarten) oder im Gesundheitsamt stattfinden.
Weitere Informationen und die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterin entnehmen Sie bitte dem Flyer Beratungsstelle.
Alle Kinder, mit und ohne Behinderungen, werden bei Reihenuntersuchungen in Kindergärten, Grundschulen und Förderschulen zahnärztlich untersucht. Das Ergebnis der zahnärztlichen Untersuchung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.
Weitere Informationen über den Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst erhalten Sie hier.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes beraten und unterstützen Menschen mit einer psychischen Erkrankung, Suchterkrankung, alterspsychiatrischen Erkrankung sowie geistiger oder körperlicher Behinderung. Auch Angehörige können sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden.
Beratungsstellen gibt es in Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf. Die Beratung erfolgt in den Büroräumen und auf Wunsch bei Hausbesuchen.
Weitere Informationen über den Sozialpsychiatrischen Dienst erhalten Sie hier.
Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, benötigen eine rechtliche Betreuung.
Im Auftrag des Sozialamtes des Kreises Warendorf oder der Sozialämter der Kommunen erstellen die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes Gutachten im Rahmen der Hilfe zur Pflege (SGBXII) und zur Feststellung von Mehrbedarfen sowie Gutachten zur Eingliederungshilfe.


Den Wegweiser
können Sie hier herunterladen oder beim Kreis Warendorf kostenlos anfordern:
- schriftlich: Kreis Warendorf, Sozialamt, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf
- telefonisch: Telefon-Nr. 02581 / 53 5012
- E-Mail: Helmut.Schabhueser@kreis-warendorf.de


Internet: www.selbsthilfe-warendorf.de
Internet: www.kvwl.de/earzt


Die Broschüre können Sie hier herunterladen:


Internet:
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Gesundh_Pflege/gesundh_pflege_node.html



Internet:
Internet:
http://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/hilfsmittel.php

Internet:
https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/migration-und-behinderung/
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-0
Fax: 02581 53-1099
verwaltung(at)kreis-warendorf.de
Montag-Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Für die Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf, die Führerscheinstelle sowie das Bauamt und für Ausländerangelegenheiten gelten abweichende Öffnungszeiten, die Sie hier nachlesen können.